Neufassung und Änderung von Promotions- und Habilitations-Ordnungen

Auf der Basis des Qualitätssicherungskonzepts der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Genehmigung von Promotionsordnungen und Habilitationsordnungen (Promotionsordnungs- und Habilitationsordnungs-Genehmigungs-Ordnung, PHG-O) genehmigt die JGU Neufassungen und Änderungen von Promotions- und Habilitationsordnungen selbst.

Promotionsordnungen der JGU sind bis Herbst 2027 an das Qualitätssicherungskonzept anzupassen.

Dafür steht Ihnen eine Vorlage für Promotionsordnungen zur Verfügung. Die Vorlage kann bei größerem Änderungsbedarf oder einer Neufassung der Ordnung das Verfahren erleichtern, die Nutzung der Vorlage ist nicht verpflichtend.

Habilitationsordnungen der JGU sind bis Herbst 2029 an das Qualitätssicherungskonzept anzupassen.

Die Abteilung Entwicklung und Planung (HE1-EP) unterstützt Sie gerne bei der Neufassung oder Änderung Ihrer Promotions- oder Habilitationsordnung.