Akkreditierung/Reakkreditierung

In Rheinland-Pfalz werden Studiengänge gemäß § 5 Abs. 5 HochSchG in der Regel vor Aufnahme des Lehrbetriebs akkreditiert. Als systemakkreditierte Hochschule bietet die JGU ihren Fächern und Fachbereichen die Möglichkeit einer internen Akkreditierung ihrer Bachelor- und Masterstudiengänge an. Das interne Verfahren sieht in der Regel vor, dass die Akkreditierung vor der Einrichtung des Studiengangs durch den Senat abgeschlossen ist.

Grundsätzlich erfolgt eine Akkreditierung befristet. Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die Studiengänge erneut in Form einer Reakkreditierung geprüft.

Weitere Informationen zur internen (Re-)Akkreditierung finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ).