Jede Prüfung an der Hochschule wird auf der Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt (§ 26 Abs. 1 Satz 1 HochSchG). Diese Ordnung muss das Verfahren vollständig und abschließend regeln und ist insofern für Prüfende wie für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten verbindlich.
Prüfungsordnungen enthalten Bestimmungen insbesondere über:
- die Art und den Aufbau des Studiengangs,
- den Zweck, den Umfang (Modulprüfungen, Abschlussprüfungen, Abschlussarbeiten), die Dauer und die Art der Prüfungen (mündlich/schriftlich/praktisch) sowie die Prüfungsgebiete,
- die wesentlichen Bedingungen für ein "ordnungsgemäßes" Studium (Regelstudienzeit, Stundenumfang, Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen etc.),
- die Zugangsvorraussetzungen für eine Zulassung zu den einzelnen Prüfungen sowie das entsprechende Antragsverfahren,
- sämtliche Fristen im Zusammenhang mit Modulprüfungen und Abschlussprüfungen und deren Wiederholungen, insbesondere die Anmeldefristen,
- die Prüfungsberechtigten, die Bewertungsmaßstäbe, die Benotung und die Ermittlung des Gesamtergebnisses,
- die Kriterien für das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungsleistungen sowie die Bedingungen für die Wiederholung von Prüfungen,
- Zeugnisse, Urkunden, Diploma Supplement und sonstige Bescheinigungen sowie den nach bestandener Prüfung erworbenen Hochschulgrad.
Darüber hinaus finden sich in den Prüfungsordnungen zahlreiche weitere Detailbestimmungen, die sowohl für die Prüfungen als auch für das Studium relevant sind.
Prüfungsordnungen werden vom Fachbereichsrat erlassen, müssen aber zusätzlich vom Präsidenten genehmigt werden (im Falle von Promotions- und Habilitationsordnungen vom Ministerium). Erst nach ihrer Veröffentlichung treten sie in Kraft und sind somit verbindlich.
Grundsätzlich ist ein Studium sowie die Prüfungen nach der Ordnung zu absolvieren, die zum Zeitpunkt des Beginns des Fachstudiums an der JGU Mainz gültig war. Um die Anforderungen an die Prüfungen und das Studium möglichst aktuell zu gestalten, werden allerdings die Ordnungen häufig geändert oder sogar vollständig neu gefasst. Dabei werden geänderte oder neugefasste Ordnungen in der Regel mit einer "Übergangsregelung" versehen. Diese legt dann fest, unter welchen Bedingungen Studierende des Faches wählen können, ob sie nach der neuen oder noch nach der alten Ordnung das Studium bzw. die Prüfung absolvieren möchten.