Informationen zu den Auswirkungen der Coronapandemie
auf den Studien-, Lehr- und Prüfungsbetrieb an der JGU
Die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie hat weitreichende Folgen für den Lehr-, Studien- und Prüfungsbetrieb an der JGU.
Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen, welche grundsätzlich für die gesamte JGU einschließlich der Universitätsmedizin gelten. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls übergeordnete Regelungen in den Staatsexamensstudiengängen die folgenden Ausnahmeregelungen nicht ermöglichen. Spezifische Informationen der Universitätsmedizin finden Sie unter: www.um-mainz.de/rfl/studium-lehre/corona-faq.html.
Weitere Informationsseiten der JGU zur Corona-Pandemie finden Sie in der rechten Spalte verlinkt.
Grundsätzliches zur Rechtslage
Grundsätzlich gelten auch unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen die rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnungen und die Einschreibeordnung. Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen in einer angemessenen Weise auf die jeweilige Situation hin auszulegen. Grundsätzlich ist für die Anwendung der Prüfungsordnung der Prüfungsausschuss zuständig.
JGU-weit einheitliche Regelungen, die zusätzlich oder abweichend von den Prüfungsordnungen und der Einschreibeordnung gelten, wurden in der Corona-Satzung der JGU getroffen.
Grundsätzlich ist für die Anwendung der Prüfungsordnung der Prüfungsausschuss zuständig; die JGU versucht jedoch im Interesse der Studierenden, wichtige Regelungen JGU-weit zu vereinheitlichen.
Diese Regelungen werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Sofern keine pauschalen Regelungen getroffen werden können, sondern Einzelfallentscheidungen notwendig sind, ist grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass Ermessenspielräume, die in der Prüfungsordnung eröffnet werden, genutzt und nach einheitlichen und transparenten Kriterien im maximalen Interesse der Studierenden angewendet werden, ohne dass sich hieraus rechtliche Verstöße, insbesondere eine Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit ergeben.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat beschlossen, die Regelstudienzeit für Studierende, die im SoSe 2021 an einer rheinland-pfälzischen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein Semester zu verlängern. Nicht erfasst von dieser Regelung sind die Staatsexamens-Studiengänge – hier wird die Regelstudienzeit durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt. Der Wissenschaftsminister wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Erhöhung auch für Staatsexamens-Studiengänge umzusetzen.
Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK)
Die didaktische und technische Gestaltung digitaler und hybrider Lehr- und Prüfungsformate ist für die meisten Lehrenden eine Herausforderung. Unter https://lehre.uni-mainz.de/digital/ erhalten Sie umfangreiche Unterstützung. Dort finden Sie auch Hinweise auf Schulungsangebote und Ansprechpersonen für weitergehende Fragen.
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2021/22 beginnt am 18.10.2021 und endet am 05.02.2022.
Die Einführungswoche findet vom 11.10.2021 bis 15.10.2021 statt.
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22
Die JGU verfolgt das Ziel, im Wintersemester Präsenzlehre in möglichst großer Breite anzubieten. Die aktuelle Planung ermöglicht es, rund 90% aller Veranstaltungen in Präsenz durchzuführen. Ein vollständig digitales Studienangebot wird es nicht geben.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Nutzung von studentischen Arbeitsplätzen und Serviceeinrichtungen sind nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich. Der Nachweis
erfolgt mit einem entsprechenden Zertifikat (akzeptiert wird ein negativer PoC-Antigen-Test, durchgeführt
von geschultem Personal).
Ein zentral organisierter Sicherheitsdienst prüft in Stichproben die Einhaltung der 3G-Regel.
Der Workload bei digitalen Lehrformaten darf nicht höher sein als bei entsprechenden Präsenzveranstaltungen.
Die besonderen Regelungen zur Teilnahme bei digitalen Lehrformaten werden seit dem Sommersemester 2020 in der Corona-Satzung geregelt.
Für die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen im Wintersemester setzte die JGU weiter auf bewährte Schutzmaßnahmengelten:
• Maskenpflicht in allen Gebäuden (auch in Lehrveranstaltungen)
• Hust- und Niesetikette
• Abstandgebot 1,5m (nicht in Lehrveranstaltungen)
• regelmäßige Lüftung von Räumen
Lehrveranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden werden in Präsenz ermöglicht. Größere Veranstaltungen finden regelmäßig rein digital (und bevorzugt asynchron) statt. Digital synchrone Angebote müssen in den ursprünglich geplanten Zeitslots stattfinden, um Überschneidungsfreiheit (Kreuzermodell) zu gewährleisten. Lehrende haben die Möglichkeit, Präsenzangebote für Teilgruppen zu organisieren.
Im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften können größere Veranstaltungen in RW1 umgesetzt werden.
Für eine lückenlose Kontaktnachverfolgung sind alle Personen, die studentische Arbeitsplätze auf dem Campus nutzen oder Lehrveranstaltungen besuchen, aufgefordert sich über die JGU-App vor Ort einzubuchen. An den Eingängen der Räume werden dazu QR-Codes angebracht.
Nähere Informationen finden sich hier.
Prüfungen im Winterssemester 2021/22
Für die besonderen Rahmenbedingungen, unter denen der Lehr- und Studienbetrieb während der Corona-Pandemie stattfinden muss, wurden in der „Corona-Satzung“ Regelungen getroffen. Die Regelungen, die für das Sommersemester 2020 galten, wurden verlängert. Die Eckpunkte:
Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie können nicht alle Prüfungsformate so durchgeführt werden, wie sie in der Prüfungsordnung festgelegt sind. Abweichungen von den Formaten und der Dauer für Studien- und Prüfungsleistungen werden den Studierenden von den Lehrenden mit Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses in der Regel spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.
In besonderen Fällen, insbesondere aufgrund der erschwerten Betreuungssituation für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie, der Zugehörigkeit zu Risikogruppen oder aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen (z.B. beschränkter Zugang zur Bibliothek) kann die Bearbeitungszeit von Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder vergleichbaren schriftlichen Prüfungsleistungen oder eines vergleichbaren Prüfungsformats verlängert werden.
Liegt eine Vielzahl vergleichbarer Fälle vor, kann die Verlängerung auch von Amts wegen erfolgen.
Wenn Studierende nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen können, z.B. wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, weil sie mit Angehörigen von Risikogruppen in einem Haushalt leben oder weil sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland erhalten können, können sie beim Prüfungsausschuss eine Erbringung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen in anderer Form bzw. einem anderen Prüfungsformat beantragen; entsprechende Nachweise sind erforderlich. Je nach Fall kommt statt des Ablegens der
Prüfung in einer anderen Form auch das Ablegen der Prüfung in einem gesonderten Raum in Betracht.
Praktika können analog zu den vergangenen Pandemie-Semestern in Präsenz stattfinden. Auf Abstand kann unter Einhaltung der Maskenpflicht verzichtet werden.
Mündliche Prüfungen können per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn keiner der Beteiligten widerspricht. Die Studierenden werden von den Fachbereichen und Hochschulen über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Für den Fall einer technischen Störung muss gewährleistet werden, dass dem Prüfling keine Nachteile entstehen; ausgenommen davon sind Täuschungsversuche.
Alternativ zu Präsenzklausuren können Take-Home-Prüfungen eingesetzt werden. Dabei erhalten die Studierenden die Aufgaben z.B. per E-Mail oder über ein Lernraummanagementsystem. Da die Prüfung ohne Aufsicht absolviert wird, können Hilfsmittel zugelassen werden; sie müssen aber angegeben werden. Analog zu einer Hausarbeit versichern die Studierenden bei der Abgabe, die Prüfungsleistung selbständig erbracht zu haben. Für den Fall einer technischen Störung muss gewährleistet werden, dass dem Prüfling keine Nachteile entstehen; ausgenommen davon sind Täuschungsversuche.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Digitaler Lehre.
Folgende Fristen sind bis zum 31.3.2022 ausgesetzt:
- Meldung zu Wiederholungsprüfungen bzw. Wiederholungsfristen
- Meldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- Erfüllung von Auflagen, die bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden.
Studierende, die ohne Vorliegen des Bachelorabschlusses einen Masterstudiengang aufgenommen haben bis zum Ende des zweiten Fachsemesters des Masterstudiengangs Zeit, den Bachelorabschluss nachzureichen.
Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen im wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zu 48 Stunden vor dem Prüfungstermin abzumelden. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die üblichen Rücktrittsregelungen der Prüfungsordnungen, wonach ein Rücktritt nur aus triftigen Gründen möglich ist.
Organisatorische Regelungen für die Durchführung von Klausurprüfungen im WiSe 2021/22
Hinweis: Es besteht weiterhin Maskenpflicht (auch für geimpfte Personen) in allen Gebäuden.
Gemäß § 2 der aktuell gültigen 24. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 30.06.2021 entfällt die Maskenpflicht während einer Klausur am Platz, sofern das Abstandsgebot gewahrt wird. Das Präsidium bittet alle Klausurteilnehmer:innen und das Aufsichtspersonal vor dem Hintergrund eines derzeit noch nicht ausreichend hohen Impfschutzes in der Gruppe der Studierenden darum soweit als möglich auch am Platz weiterhin Masken zu tragen.
In dem Dokument Informationen für Klausuraufsichten zu den Klausurprüfungen (PDF) finden Sie aufgelistet, welche Aufgaben von den Klausuraufsichten zu erfüllen sind. Bitte beachten Sie, dass eine Aufsicht pro Klausur nicht reichen wird, da auch vor den Räumen Aufsicht darüber geführt werden muss, dass der Abstand eingehalten wird. Dies gilt auch nach der Klausur.
Für die Räume, die im Normalbetrieb von den Zentralen Dienste betreut werden, wird auch zentral das Auf- und Zuschließen der Gebäude und Räume veranlasst (Raumliste: Räume mit zentralseitig eingerichteter Hygienestraße und Platzmarkierung (PDF)). Das Zu- und Aufschließen der Räume und Gebäude, die von den Fachbereichen betreut werden, muss von den Hausmeistern und Pedellen der jeweiligen Fachbereiche sichergestellt werden. Wir verweisen dabei auf das Standardverfahren, nach dem auch im Normalbetrieb verfahren wird.
Gerne können die Fächer auch Klausuren in weiteren eigenen Räumlichkeiten durchführen, dazu müssen sie die Präparation der Räume selbst übernehmen. Wenn gewünscht kann der Kontakt zu einem externen Dienstleister vermittelt werden, der die Hochschulleitung bei der Ausstattung der zentralen Räume unterstützt hat. Die Kosten sind von den Fachbereichen zu tragen. Die entsprechenden Anforderungen finden Sie in dieser Handreichung (Informationen für Klausuraufsichten zu den Klausurprüfungen) (PDF).
Anbei finden Sie Anfahrtsbeschreibungen inklusive Raumplänen zu bereitgestelten externen Räumen:
Da bei der Durchführung von E-Klausuren ein deutlicher Engpass besteht, wird nun zusätzlich die Möglichkeit angeboten, Multiple-Choice-Papierklausuren zu schreiben und diese elektronisch über ein Scannerverfahren auszuwerten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Handreichung (Informationsblatt zur Durchführung von Multiple-Choice-Scan-Klausuren (PDF).
Weiter Informationen hierzu finden Sie unter https://lehre.uni-mainz.de/evaexam/.